Geschäftsbedingungen STAGEWORKS Veranstaltungstechnik

1) Leistungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich im
Rahmen nachfolgender Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennen wir
nur an, wenn diese im Vorfeld abgeklärt und unsererseits schriftlich oder mündlich
zugestimmt werden. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten als
Rahmenvereinbarung für alle Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern.


2) Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss bedarf einer schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung und
einer Anzahlung in der Höhe von EUR 250,00 zzgl. Mwst. innerhalb von 7 Tagen nach
Erhalt der Rechnung. Erst durch diese Zahlung wird der Termin reserviert und
STAGEWORKS zur Ausführung der Leistung/en verpflichtet. Die Anzahlung wird bei der
Endabrechnung von der Vertragssumme wieder abgezogen.
STAGEWORKS behält sich das Recht vor, Aufträge teilweise oder zur Gänze an Dritte
abzugeben.
2.1) Akonto Zahlung
Es liegt im Ermessen von STAGEWORKS, ab einem Auftragsvolumen von EUR 4000,00
netto, eine Akonto Zahlung von 50% einzufordern. Bei Nichteinhaltung der
Akontozahlung, ist STAGEWORKS nicht verpflichtet den Auftrag auszuführen. Sollte es
aus irgendeinen Grund zu einem berechtigten Vertragsrücktritt durch STAGEWORKS,
oder dem Kunden führen, wird der Betrag umgehend zurück überwiesen.


3) Preise/ Zahlungsbedingungen
Angebotene Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht
ausdrücklich anders vermerkt. Bei Abweichungen der angebotenen Leistungen
(Equipment, Transport, Arbeitsleistungen), sind wir berechtigt wie verpflichtet
gleichermaßen, den angebotenen Preis entsprechend anzupassen; sowohl nach oben, als
auch nach unten. Die Bezahlung erfolgt mit Rechnungsstellung in bar, oder auf unser
Geschäftskonto. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von
6 % p. a. zu verrechnen.


4) Vertragsrücktritt (Kunde/ STAGEWORKS)
!!! Die Anzahlung in Höhe von EUR 250,00 zzgl. Mwst. ist in keinem Fall zurück
erstattungsfähig und dient zur Abgeltung bereits erfüllter Leistungen, ab
Auftragserteilung; auch bei höherer Gewalt!!!
Ansonsten werden stornofreie Rücktritte nur durch Ereignisse höherer Gewalt akzeptiert.
Rücktritte aufgrund Witterungsverhältnisse, Künstlerabsagen, nicht erhaltener
Bewilligungen oder sonstigen Gründen, werden nach folgenden Stornosätzen
abgerechnet:
Ab 50 Tage vor Buchungstag – 15 %
49 Tage bis 30 Tage vor Buchungstag – 30 %
29 Tage bis 15 Tage vor Buchungstag – 50 %
Ab 14 Tage vor Buchungstag – 100 %
der vereinbarten Nettosumme. Ist die Stornosumme höher als die Anzahlung, wird diese
von der Stornosumme abgezogen.
Bei Zahlungsverzug aus vorhergehenden Aufträgen, Eröffnung eines Insolvenzverfahren
über das Vermögen des Kunden, negativer Bewertung des Kunden durch den KSV, oder
anderen ernst zu nehmenden Hinweisen auf die Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist
STAGEWORKS zum sofortigen Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
Folgende weitere Punkte berechtigen STAGEWORKS zum stornofreien Rücktritt:
– Höhere Gewalt
– Nichteinhaltung der technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen laut
Vertrag (Punkt 7)
– Nichteinhaltung der vereinbarten Anzahlung bzw. Akontozahlung (Punkt 2 + 2.1)


5) Lieferfrist/ Leistungserfüllung
Zur termingerechten Leistungserfüllung sind wir erst verpflichtet, sobald alle vom
Kunden zur Ausführung erforderlichen Verpflichtungen des Vertrages erfüllt sind. Dies
betrifft insbesondere alle technischen und sicherheitstechnischen Einzelheiten, Vorarbeiten
und Vorbereitungsmaßnahmen.


6) Abbruch
Dem Technikpersonal bleibt es vorbehalten, eine Veranstaltung aus berechtigten Gründen
(Unwetter, Sturm, starke Tumulte im Publikum) zur Sicherheit des Publikums, des
Equipment und der KünstlerInnen zu unterbrechen oder abzubrechen. Vor allem bei Sturm
und Unwetter, akzeptiert der Veranstalter die unanfechtbare Entscheidung des
Technikpersonals zur Sicherheit aller Beteiligten.


7) Technische Anforderungen/ Sicherheit
Die technischen und sicherheitstechnischen Vereinbarungen sind strikt einzuhalten.
Die abgesprochenen und vertraglich festgelegten Punkte in den Bereichen
Stromversorgung, Bühne, Rigging, Absperrungen/ -sicherungen sind bindend. Bei
Nichteinhaltung ist STAGEWORKS berechtigt entstehende Mehrkosten zu verrechnen
bzw. vom Vertrag zurück zu treten.
Der Bühnenbereich muss gegenüber dem Publikum abgesichert sein (Security, Crash
Barriers, o.ä.).
Ebenso ist der Technikbereich (FOH Platz) gegenüber dem Publikum abzusichern.
Für wetterfeste Stellplätze und Flächen von Leergebinde ist unbedingt zu sorgen.
Der benötigte Strom ist direkt bei der Bühne bereit zu stellen. Bis zur Übernahme der
elektrischen Anlage durch das STAGEWORKS Personal, ist ein gelernter Elektriker durch
den Veranstalter bereitzustellen.


8) Genehmigungen/ Gebühren
Für alle behördlichen und/ oder urheberrechtlichen Genehmigungen und Gebühren hat der
Auftraggeber bzw. Mieter selbst Sorge und Kosten zu tragen. Davon ausgenommen sind
meldepflichtige Funkanlagen, sofern diese von STAGEWORKS gestellt werden.


9) Mietbedingungen
Alle Vermietungen verstehen sich ab Lager in Imst für einen vertraglich festgelegten
Mietzeitraum. Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände nach Ablauf der
Mietdauer auf eigene Kosten und Gefahr an STAGEWORKS zu retournieren. Allfällige
Änderungen der Mietdauer sind STAGEWORKS unverzüglich, bis spätestens 24 Stunden
vor Ablauf der Mietdauer mitzuteilen und bedürfen des Einverständnisses von
STAGEWORKS.
Rückgabetermine sind bindend! Bei Rückgabeverzug wird jeder angebrochene Verzugstag
zum vollen Tarif lt. Preisliste verrechnet.
Der Mieter verpflichtet sich bei Übernahme der Mietgegenstände, diese auf Mängel und
Funktion zu prüfen. Verzichtet er auf die Prüfung, erkennt er die Lieferung als vollständig
und fehlerfrei an.
STAGEWORKS behält sich das Recht vor, Mietgegenstände nach deren Rückgabe
innerhalb von 2 Werktagen eingehend auf bei der Rücknahme nicht sofort erkennbaren
Schäden zu prüfen. Für allfällige Schäden haftet der Mieter.
Die Weitergabe der Leihware an Dritte ist nur mit Zustimmung von STAGEWORKS
zulässig.


10) Haftung/ Gewährleistung
Der Auftraggeber/ Mieter übernimmt die volle Haftung (Transport, Nutzung,
Vandalismus, …) für die Mietgegenstände, ab Abholung in Imst, bis zu deren Rückgabe
bei STAGEWORKS.
Lieferung und Aufbau durch STAGEWORKS ohne anschließende Technikbetreuung
enthebt den Veranstalter lediglich von der Transporthaftung.
Ist STAGEWORKS Personal vor Ort (gebucht), beschränkt sich die Haftung auf
Abhandenkommen, Diebstahl, Beschädigungen jeglicher Art (auch durch Dritte), instabile
Bühnenbauten (sofern nicht durch STAGEWORKS gestellt) und Nutzungsschäden durch
fehlerhaften Strom.
Die Haftung kann bis zum Neupreis der gemieteten Geräte führen, selbst wenn den Mieter
keine Schuld trifft.
Der Mieter hat die Pflicht auftretende Störungen während der Mietzeit unverzüglich dem
Vermieter mitzuteilen.
Für etwaige Funktionsstörungen durch Koppelungen mit Fremdequipment und/ oder
Bedienung durch unerfahrenes Fremdpersonal übernimmt STAGEWORKS keinerlei
Haftung.
Für Schäden die dem Mieter bzw. einem Dritten durch das bereitgestellte STAGEWORKS
Personal oder Material entstehen, haften wir ausschließlich im Rahmen der für
Veranstaltungstechnik vorgesehenen Haftungsrichtlinien. Eine weitere Haftung wird
hiermit ausgeschlossen.


11) Verrechnungsfaktoren (VF)
STAGEWORKS wendet folgende Verrechnungsfaktoren für mehrtägige Buchungen an:
Tage – Verrechnungsfaktor
2 Tage – 1,4 Tage
3 Tage – 2 Tage
4 Tage – 2,5 Tage
5 – 10 Tage – 3 Tage
11 – 18 Tage – 4 Tage
18 – 30 Tage – 6 Tage
Längere Zeitspannen nach Vereinbarung


12) Gerichtstand
Gerichtstand ist das Bezirksgericht Imst.